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Urlaubsentschädigung
nicht für Urlaubsjahr ohne jeden Entgeltanspruch: Ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung ist unberechtigt, wenn er aus einem Zeitraum abgeleitet wird, zu dem der Entgeltfortzahlungsanspruch (z. B. wegen Krankheit) schon längst ausgeschöpft gewesen ist. (Zu §§ 6, 9 Abs. 1 UrlG; 9 Ob A 38/94)