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SWK 9, 20. März 1995, Seite A 252

Die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften (BMF-Erlaß)

GZ 10 5010/1-IV/10/95

(BMF) - Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

1. Im allgemeinen erfüllt die Gewährung eines Darlehens keinen Tatbestand des Gesellschaftsteuerrechtes, wenn nicht eine besondere Vertragsgestaltung eine andere Beurteilung erfordert (siehe nachstehende Punkte 2 bis 4). Gesellschaftsteuerrechtlich relevant ist aber jedenfalls der Verzicht des Gesellschafters auf Darlehenszinsen, sei es, daß das Darlehen von vornherein unverzinslich gewährt wird oder daß der Verzicht auf Zinsen eines grundsätzlich verzinslichen Darlehens erst später vereinbart wird (siehe nachstehende Punkte 5 und 6). Dabei ist zu beachten, daß ein Gesellschafterdarlehen, das sowohl beim Darlehensgeber als auch beim ...

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