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Bescheid: Begründung
• EinBescheidkann nicht mit einem Hinweis auf das "bekannte Aktenmaterial" begründet werden - (§ 93 BAO)
"Bei Ermessensentscheidungen sind die maßgeblichen Umstände und Erwägungen in einer Weise aufzuzeigen, welche die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes ermöglicht ... Daß die von der belangten Behörde gewählte Form der Begründung ihres Bescheides, anstelle der gebotenen zusammenhängenden Darstellung des von ihr konkret festgestellten Sachverhaltes auf das ,bekannte Aktenmaterial‘ zu verweisen, den an die Begründung eines Bescheides zu stellenden Anforderungen regelmäßig nicht genügt, hat der VwGH angesichts dieser im wachsenden Maße wahrzunehmenden Gepflogenheit schon wiederholt ausgesprochen ... Der Hinweis auf das ,bekannte Aktenmaterial‘ konnte auch im Beschwerdefall nachvollziehbar begründete Feststellungen darüber nicht ersetzen, welche der festgestellten Wiederaufnahmegründe weshalb gemäß § 303 Abs. 4 BAO in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des von der Wiederaufnahme betroffenen Verfahrens einen im Spruch anderslautenden Bescheid zum einen rechtlich überhaupt herbeigeführt hätten und zum anderen bejahendenfalls auf der Basis der ge...