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PKW im Betriebsvermögen
• Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, daß zwei im Betriebsvermögen befindliche
PKWnicht ausschließlich betrieblich verwendet werden, auch wenn der Steuerpflichtige über einen weiteren PKW im Privatvermögen verfügt - (§ 4 Abs. 4 UStG 1972)
"Mit dem angefochtenen Bescheid nahm die belangte Behörde - wie bereits das Finanzamt - an, daß jeweils einer der beiden im Betriebsvermögen des Beschwerdeführers befindlichen PKW zu 20% für private Zwecke verwendet worden sei. Auch wenn der Beschwerdeführer über einen weiteren PKW verfüge, der sich im Privatvermögen befinde, widerspreche es der Erfahrung des täglichen Lebens, daß zwei im Betriebsvermögen des Rechtsanwaltes befindliche Kraftfahrzeuge - Fahrtenbücher seien für diese nicht geführt worden - ausschließlich betrieblich verwendet würden. Diese Beweiswürdigung erscheint dem Verwaltungsgerichtshof nicht als unschlüssig, sondern als der allgemeinen Lebenserfahrung entsprechend." (Abweisung)
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