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SWK 36, 20. Dezember 1995, Seite R 151

Betriebsausgaben: Sachgeschenke

Sachgeschenkean Geschäftsfreunde sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben - (§ 20 EStG 1972)

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt.

"Für jedes der Streitjahre kürzte die belangte Behörde - wie bereits das Finanzamt, vgl. Tz. 9 des BP-Berichtes - die unter dem Titel Werbung geltend gemachten Betriebsausgaben um den Betrag von 2000 S. Zur Begründung führt sie aus, kleinere Sachgeschenke (z. B. Weinflaschen, Bonbonnieren, Spirituosen), die bei besonderen Gelegenheiten, wie Weihnachten und Neujahr, an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde gegeben werden, seien wie auch die Kosten für die Bewirtung von Geschäftsfreunden durch die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Geschenkgebers bedingte Aufwendungen der Lebensführung. Die Aufwendungen des Beschwerdeführers für Weihnachtsgeschenke an das Personal der Rechtsabteilung der Bank B sowie für Rechtspfleger, Vollstrecker und sonstige Kontaktpersonen bei Firmen und für die Geschäftsfreundebewirtung seien daher nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Der Betriebsprüfer habe daher zu Recht den auf diese Aufwendungen entfallenden Teil des Werbeaufwandes nicht gewinnmindernd anerkannt.

In der Beschwerde wird hiezu lediglich vorgeb...

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