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Nochmals: Die rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuer bei Selbstanzeigen (Stocker)
Die freiwillige und vollständige Schadensgutmachung ist nicht essentiell
VON DR. ELISABETH STOCKER
Der in SWK-Heft 29/1995, Seite A 637 ff., erschienene Artikel von Schuchter und Webhofer kann meines Erachtens nicht unwidersprochen hingenommen werden. Schon die Aussage in der Einleitung, worin das Rechtsinstitut der "Tätigen Reue" unreflektiert mit dem Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG gleichgesetzt wird, vermag einer näheren Betrachtung nicht standzuhalten. Die dort als notwendig erachtete freiwillige und vollständige Schadensgutmachung ist für die Selbstanzeige keinesfalls essentiell. Es ist zum einen nämlich vollkommen unbeachtlich, aus welchen Motiven heraus die Selbstanzeige erstattet wird. Ob der Täter aus Furcht vor der Entdeckung, über Druck eines nahen Angehörigen, über Verlangen des steuerlichen Vertreters oder aus welchen Gründen immer handelt, ist - bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen - für die Wirksamkeit der Selbstanzeige ohne jeden Belang.
Zum anderen entfaltet eine unvollständige Schadensgutmachung (= unvollständige rechtzeitige Entrichtung der geschuldeten Beträge) selbstverständlich eine (in diesem Falle eben nur teilweise) strafbefreiende W...