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Getränkesteuer: Verpächterhaftung für Steuerschulden des Pächters (Hollik, Wagner)
Kreis der von einer Haftung betroffenen Personen ist fallweise sehr weit gezogen
VON PROF. JOHANN HOLLIK UND DR. MANFRED WAGNER
Die Haftung des Verpächters für Getränkesteuerschulden seines Pächters ist eine Eigenart des Getränkesteuerrechtes. Sie ist zwar in mehreren Bundesländern landesgesetzlich verankert, doch selbst in solchen Bundesländern nicht von allen Gemeinden in die Gemeinde-Getränkesteuerverordnung aufgenommen. Es gibt auch Gemeinden, welche eine solche Haftung in ihre Verordnung aufgenommen haben, obwohl sie dazu keine landesgesetzliche Ermächtigung besitzen. - Zudem ist auch die Haftungszeitspanne und die Höhe des Haftungsbetrages gemeindeweise sehr unterschiedlich. Auch ist der Kreis der von einer Haftung betroffenen Personen fallweise so weit gezogen, daß an dessen sachlicher Rechtfertigung ernsthafte Zweifel anzumerken sind.
Die Haftung des Verpächters für Getränkesteuerschulden des Pächters ist in folgenden Bundesländern im Landes-Getränkesteuergesetz verankert:
- Wien: W-LGBl. 3/1992, § 4,
- Burgenland: B-LGBl. 11/1995, § 6 Abs. 2,
- Kärnten: K-LGBl. 94/1992, § 5,
- Salzburg (nur Getränke-, nicht auch Speiseeissteuer): Sa-LGBl. 44/1992, § 6 Abs. 2,
- Tirol...