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Innergemeinschaftliche Reihengeschäfte mit Drittlandsbezug (Melhardt)
Beteiligung von Unternehmern aus dem Gemeinschaftsgebiet und Drittländern
VON DR. STEFAN MELHARDT
Im Zusammenhang mit Reihengeschäften, an denen sowohl Drittlandsunternehmer als auch Unternehmer aus dem Gemeinschaftsgebiet beteiligt sind, ergeben sich eine Fülle von möglichen Sachverhalten. Neben dem Großteil der rechtlich eindeutig zu beurteilenden Varianten erscheint folgender Sachverhalt weiterhin als ungelöst:
Ein Abnehmer aus England bestellt bei einem Schweizer Unternehmer technische Geräte. Der Schweizer Unternehmer CH bestellt diese seinerseits beim österreichischen Unternehmer U. U liefert "frei Haus" nach England.
a) CH verwendet eine englische UID-Nr. oder eine UID-Nr. eines anderen Mitgliedstaates.
b) CH verwendet keine UID-Nr.
ad a) U tätigt eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gemäß Art. 7 Abs. 1 UStG. CH hat in England einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern (bei Verwendung einer englischen UID-Nr.).
ad b) CH hat ebenfalls in England einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern. Fraglich ist, ob U auch in diesem Fall innergemeinschaftlich steuerfrei liefert.
Ruppe läßt diesen Fall offen, scheint jedoch die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen...