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Nochmals: Die Privatstiftung als Träger betrieblicher Personen-Vorsorge (Bednar, Reisch)
Entwurf eines praktikablen Modells unter Berücksichtigung von arbeits- und steuerrechtlichen Anforderungen
VON DR. KURT BEDNAR UND MAG. ROLAND REISCH
Ein Beitrag zu diesem Thema ist vor mehr als einem Jahr erschienen (SWK-Heft 27/1994, Seite A 586 ff.), hat enormes Interesse ausgelöst, leider aber auch typisch österreichische Reaktionen in die Richtung, wie man die aufgezeigten Wege wieder versperren kann. Dieser Beitrag verfolgt nun folgende Ziele: Er faßt zunächst den aktuellen Stand zusammen, untermauert die Bedeutung eines Stiftungsmodells und skizziert ein praktikables Modell.
1. Status quo Unser erster Beitrag vor einem Jahr trifft im wesentlichen in steuerrechtlicher Hinsicht folgende Aussagen: • Betriebsausgabe: Die Zuwendung des Stifters an die Stiftung zum Zweck der Versorgung von Arbeitnehmern ist i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG unlimitiert Betriebsausgabe. • Steuerbefreiung der Stiftung: Die Erträge der Stiftung i. S. Privatstiftungsgesetz (PSG) als Instrument der betrieblichen Personen-Vorsorge (BPV) sind - ohne die Limite des § 6 KStG (z. B. max. 16.000 S p. a. Leistung pro Kopf) - im Rahmen des § 5 Z 11 KStG steuerfrei. • Zufluß beim Begünstigten: Da der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung hat, löst die Zuwe...