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Übernahme von Privatschulden durch Erwerber anläßlich unentgeltlicher Betriebsübergabe
(BMF) - Aus Anlaß eines unentgeltlichen Betriebserwerbs entstehende Verbindlichkeiten werden nicht zu Betriebsschulden, damit zusammenhängende Ausgaben sind nicht Betriebsausgaben (, , 86/14/0124, betreffend Pflichtteilsschulden).
Gleiches gilt für Privatschulden, die im Zuge einer unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Erwerber übernommen werden (vgl. , 804, 954, 955/80). (