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Steuersparcheckliste zum Jahresende (Keppert)
Ganz nach dem Bausparmotto: Denn am 32. Dezember ist es zu spät!
VON MAG. DR. THOMAS KEPPERT
Dieses Jahr gibt es am Jahresende - Gott sei Dank - einmal keine umfassende Steuerreform und auch - noch - kein Sparpaket. Dies liegt aber weniger an mangelnden Ideen als an der nicht erfolgten Einigung der - alten - Regierungskoalition. Doch wenn das Sparpaket auch noch nicht verpackt und veschnürt ist, man kann sicher sein, es wird - unabhängig vom Ausgang der bevorstehenden Nationalratswahl - schneller kommen als uns lieb ist. Darum gilt es umso mehr, die derzeit noch bestehenden Möglichkeiten zu nutzen. Da der Jahreswechsel unmittelbar bevorsteht, ist es wieder einmal Zeit, sich wichtige steuerliche Maßnahmen in Erinnerung zu rufen, darüber nachzudenken und entweder noch schnell zu handeln oder abzuhaken.
A. Steuertips für Unternehmer
• Zuzugsbegünstigung des Privatstiftungsgesetzes
Die erbschafts- und schenkungssteuerliche sowie grunderwerbsteuerliche Zuzugsbegünstigung gemäß Artikel VIII Privatstiftungsgesetz ist nur auf Privatstiftungen anzuwenden, welche bis zum zum Firmenbuch angemeldet wurden.
Nicht erforderlich ist es, daß auch das Inlandsvermögen bis zum der Privatstiftung zugewendet ...