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Rechtsanwalt: Bürgschaft
• Zahlungen, die ein Rechtsanwalt aufgrund einerBürgschaftfür einen Klienten leisten muß, sind keine Betriebsausgaben - (§ 4 Abs. 4 EStG 1972)
Es gehört nicht zu den beruflichen Obliegenheiten eines Rechtsanwaltes, notleidende Klienten durch die Gewährung von Krediten oder durch Übernahme von Bürgschaften finanziell zu unterstützen. (Abweisung)
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