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SWK 32, 10. November 1995, Seite R 129
Gebühren: Bestandvertrag
• Ein Vertrag, in demSoftwareproduktegegen Entgelt zur Benützung zur Verfügung gestellt werden, ist als Bestandvertrag gebührenpflichtig - (§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG), (Abweisung)
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