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Übergangsgewinn: Steuersatz
• Beim Zusammenschluß eines Einzelunternehmers, der den Gewinn bisher durch Überschußrechnung ermittelt hat, mit einem anderen Unternehmer zu einer Kommanditgesellschaft gemäß Art. IV Strukturverbesserungsgesetz, war der Übergang zur Bilanzierung nicht freiwillig; für den Übergangsgewinn konnte derermäßigte Steuersatzbeansprucht werden - (§ 37 Abs. 2 Z 3 EStG 1988 i. d. F. vor dem Steuerreformgesetz 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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