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Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn
Das mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn Die Betriebsausgaben, das sind die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlaßt sind, vermindern sowohl beim Bilanzierenden als auch beim Überschußrechner den steuerlichen Gewinn. Bei der Verrechnung besteht nur insofern ein Unterschied, als der Bilanzierende die Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand in dem Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören, verrechnen muß, wogegen der Überschußrechner die Betriebsausgaben in dem Jahr zu verrechnen hat, in dem die Ausgaben getätigt werden. Unter anderem kommen in Betracht:
1. Absetzung für Abnutzung (AfA) (§§ 7, 8 EStG) Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist als AfA der Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn man die Anschaffungs- oder Herstellungskosten durch die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Anlagegutes dividiert. Von den im Wirtschaftsjahr mehr als sechs Monate genutzten Anlagegütern ist eine volle Jahres-AfA, sonst ist eine halbe Jahres-AfA zu verrechnen. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt der Anschaffung...