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SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite R 145

Wechsel der Gewinnermittlungsart

Von einemfreiwilligen Wechselder Gewinnermittlungsart kann nicht die Rede sein, wenn der Steuerpflichtige sich zur Betriebsaufgabe entschließt und damit zwingend der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG verbunden ist - (§ 37 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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