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Rechenzentrum von WT
• EinRechenzentrum von Wirtschaftstreuhändern,das überwiegend Rechenleistungen erbringt, erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb - (§ 23 EStG 1988)
Die Beschwerdeführerin, eine KG, betreibt ein Rechenzentrum und erbringt Rechenleistungen für ihre Gesellschafter (Steuerberater). Es werden auf der EDV-Anlage der Beschwerdeführerin mittels selbst erstellter Buchhaltungs-, Lohnverrechnungs-, Kostenrechnungs- und Fakturierungsprogramme die in den Steuerberatungskanzleien bzw. bei den Klienten aufbereiteten Daten verarbeitet und in verarbeiteter Form, zumeist als Ausdruck, zurückübermittelt. Diese Leistungen der EDV-Anlage stellen den weitaus überwiegenden Teil der Honorare der Beschwerdeführerin dar, und zwar zwischenS. R 143 80 und 99%. Die Beschwerdeführerin ist mit Anerkennungsurkunde der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt worden. Strittig ist, ob die KG gewerbesteuerpflichtig ist.
"Die Sachverhaltsfeststellung der belangten Behörde, daß die Beschwerdeführerin ein Rechenzentrum betreibt, zu diesem Zweck Programme zur Buchführung, Lohnverrechnung, Kostenrechnung etc. erstellt und die Rechenzentrumsleistungen (Benutzung der EDV-Anlage) ihren Kunden zur Verfügung stellt,...