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SWK 34, 1. Dezember 1995, Seite E 33

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Zurechnung Gesellschaftsanteile (§ 2 EStG)

Übertragen die Gesellschafter (zwei Anwälte) einer GesnbR, die ein Gebäude an ihre Anwaltsgemeinschaft vermietet, Anteile an der GesnbR auf ihre Ehefrauen, so sind den Ehemännern die Anteile und Einkünfte nicht deshalb weiterhin zuzurechnen, weil sie unwiderruflich zur Wahrnehmung der Gesellschafterinteressen ihrer Ehefrauen bevollmächtigt worden sind. Da die Übertragung keinen Mißbrauch darstellt und den Ehefrauen die Substanz und der Ertrag der Gesellschaft trotz Einschränkung der (zwecks Vermeidung scheidungsrechtlicher Folgen) Verfügungsmöglichkeit zustand, lag die Einkunftsquelle anteilig bei den Ehefrauen (BFH , IV R 125/92 in BB 1995, 2198).

Rechnungsabgrenzungsposten (§ 4 EStG)

Max Margreiter nimmt allgemein zur Behandlung von Rechnungsabgrenzungsposten Stellung. Im besonderen werden Abgrenzungen im Zusammenhang mit Miet- und Pachtzinsen und Finanzierungskosten erläutert (FJ 1995, 235 f.).

Nutzungseinlagen inKörperschaften (§ 6 Z 14 EStG)

Reinhold Beiser behandelt in einem Grundsatzartikel die steuerlichen Folgen der Nutzungseinlagen in Körperschaften (Der Gesellschafter 1995, 150 f.).

Fortbildung oder Ausbildung? (§ 16 EStG)

Übersichtsartikel vo...

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