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Zur Bewertung von Abfertigungsrückstellungen (BMF-Erlaß)
Änderung des BMF-Erlasses vom (BMF) - Mit Erlaß vom , GZ 14 0602/1-IV/14/95 (AÖFV Nr. 125/1995), gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu den Änderungen bei der steuerlichen Beurteilung von Rückstellungen durch das SteuerreformG 1993 bekannt. Dabei wurde zur Bildung von Abfertigungsrückstellungen unter Punkt 4.2. die Auffassung vertreten, daß bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aufgrund der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln, der Ansatz der Abfertigungsrückstellung in der Handelsbilanz maßgeblich für den Ansatz in der Steuerbilanz sei. Die steuerrechtlichen Regelungen über die Bildung von Abfertigungsrückstellungen stellten dabei regelmäßig keine Begünstigung, sondern eine Einschränkung des handelsrechtlich gebotenen Rückstellungsausmaßes dar. Es bestehe daher für diese Steuerpflichtigen kein Wahlrecht, das steuerlich zulässige Höchstausmaß nach Belieben in Anspruch zu nehmen. Diese vom BMF erstmals erlaßmäßig festgehaltene Rechtsauffassung verlangt einen Vergleich des handelsrechtlich zulässigen Rückstellungsausmaßes mit dem steuerlich zulässigen Betrag zu jedem Stichtag für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Ein solcher individu...