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Betriebliche Altersvorsorge über ausländische Pensionskassen (Bednar, Massera, Moser)
Steuerliche Diskrimierung durch das Finanzministerium?
VON DR. KURT BEDNAR, DR. HEMMA MASSERA UND THOMAS MOSER
Die Äußerung des (Zahl 11 0502/267-Pr. 2/94) gibt Anlaß, die steuerliche Behandlung von betrieblicher Altersvorsorge mittels einer ausländischen Pensionskasse in Österreich näher zu betrachten. Zwar gibt es praktische Anlaßfälle derzeit nur selten, nämlich daß ein Arbeitgeber (AG) für einen im Inland steuerpflichtigen Arbeitnehmer (AN) Beiträge an eine ausländische Pensionskasse zahlt (z. B. Grenzgänger); wie sehr sich solche und ähnliche Fälle künftig häufen, wird nicht unmaßgeblich von der gesetzlichen Regelung und der Verwaltungspraxis abhängen.
1. Begriffsbestimmungen
1.1. Ausländische Altersversorgungseinrichtung
Das BPG verwendet diesen Begriff an mehreren Stellen, immer im Konnex mit der Übertragung unverfallbarer Anwartschaften aus einer
• Pensionskasse: § 5 Abs. 2 Z 4 Abs. 3
• direkte Leistungszusage: § 7 Abs. 3 Z 3
• Lebensversicherung: § 13 Abs. 1 Z 3.
Nirgends wird der Begriff jedoch näher ausgeführt, stets geht es um den Zeitpunkt des Ausscheidens mit Unverfallbarkeit und immer nur um die Übertragung in eine Richtung (ins Ausland)...