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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 100

Kapitalgesellschaft: Gewinn einer Untergesellschaft

Eine Kapitalgesellschaft muß den bei einer Untergesellschaft erzielten Gewinn oder Gewinnanteil erst in dem Wirtschaftsjahr ausweisen, in dem die Generalversammlung der Untergesellschaft einen Dividendenauszahlungsbeschluß gefaßt hat — (§ 6 EStG 1972)

Die beschwerdeführende GmbH war Alleingesellschafterin der B-GmbH. Die Beschwerdeführerin erklärte zum einen Verlust, bei dessen Ermittlung Gewinnausschüttungen der B-GmbH an die Beschwerdeführerin für die Kalenderjahre 1985 und 1986, deren Ausschüttung von der Generalversammlung dieser GmbH in Umlaufbeschlüssen vom (betreffend Kalenderjahr 1985) und vom (betreffend Kalenderjahr 1986) beschlossen worden sind, nicht berücksichtigt waren.

Aufgrund einer Betriebsprüfung, die von Juni 1988 bis Jänner 1989 stattfand, nahm das Finanzamt die Verfahren zur Festsetzung der Körperschaftsteuer für 1986 wieder auf und setzte die Körperschaftsteuer sowie die Gewerbesteuer neu fest, weil aufgrund der vorliegenden Machtverhältnisse (100% Beteiligung) und des Umstandes, daß die Bilanzen der B-GmbH vor der Bilanz der Beschwerdeführerin „erstellt“ gewesen seien, die Gewinnausschüttungen für 1985 und 1986 von der Bes...

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