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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 98

Uni-Professor: Kollegiengelder

Kollegiengeldereines Universitätsprofessors sind als sonstige Bezüge nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Zufließens zu besteuern — (§ 67 Abs. 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VFGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VWGH-ERKENNTNISSE)
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