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Leibrente: Einkommensteuerpflicht?
• Wenn für ein verkauftes Grundstück mehrere aufeinander folgende
Leibrentenvereinbart werden, ist jede Rente gesondert zu kapitalisieren; die
Einkommensteuerpflichtbeginnt beim Rentenempfänger erst, wenn die Zahlungen die Summe der kapitalisierten Renten übersteigen — (§ 29 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer vereinbarte beim Verkauf einer Liegenschaft u. a. eine monatliche Leibrente von 25.000 S und, wenn er vor seiner Ehefrau verstirbt, für seine Ehefrau eine Leibrente von zwei Drittel seiner Rente und schließlich, wenn er und seine Ehefrau vor Ablauf von zehn Jahren versterben, die Hälfte seiner Rente für den Rest des Zeitraumes von zehn Jahren an seine Tochter. Die Renten sind nicht nebeneinander zu bezahlen. Streit besteht darüber, ob diese Rente nach fünf Jahren beim Beschwerdeführer zu Einkünften gemäß § 29 Z 1 EStG 1972 geführt hat und daher einkommensteuerpflichtig war oder nicht.
Der für die Kapitalisierung des Fremdanspruches heranzuziehende § 16 Bewertungsgesetz enthält in Abs. 4 folgende Bestimmung: „Hängt die Dauer der Nutzung oder Leistung von der Lebenszeit mehrerer Personen ab, so ist das Lebensalter des Jüngsten maßgebend, wenn das Recht mit dem Tod des zuletzt Sterbenden erlischt; dagegen ist das Lebensalter des Ältes...