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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 96

Gewillkürtes Betriebsvermögen

Gewillkürtes Betriebsvermögeneines protokollierten Gewerbetreibenden kann auch ein Wirtschaftsgut sein, dessen wirtschaftliche Beziehung zum Betrieb nicht eng ist — (§ 4 EStG 1972)

„Strittig ist ausschließlich, ob das vom Kommanditisten der Beschwerdeführerin erworbene Grundstück als notwendiges Privatvermögen anzusehen ist und deswegen nichtS. R 97 als gewillkürtes Betriebsvermögen in Betracht kommt (Auffassung der belangten Behörde) oder ob der Kommanditist der Beschwerdeführerin berechtigt war, das Grundstück seinem Sonderbetriebsvermögen zuzuführen (Auffassung der Beschwerdeführerin).

Um diese Frage zu beantworten, muß zunächst geklärt werden, ob das Grundstück privaten Zwecken des Kommanditisten diente oder zu dienen bestimmt war, etwa zu Wohn-, Freizeit- oder Erholungszwecken. Derartige Feststellungen, die das Grundstück zum notwendigen Privatvermögen gemacht hätten, wurden von der belangten Behörde nicht getroffen ... Es bleibt daher zu prüfen, ob das Grundstück aus anderen Gründen nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen angesehen werden kann.

Der belangten Behörde kann in diesem Zusammenhang nur insoweit gefolgt werden, als sie die Auffassung vertritt, daß auch gewillkürtes Betriebsvermög...

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