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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 95
Mietvertrag: Gebühr
• Die Gebühr von einemMietvertrag,der eine fixe Dauer von zehn Jahren und eine zweimalige Option um je fünf Jahre vorsieht, ist vom 18fachen der Jahresmiete zu berechnen — (§ 26 BewG), (Abweisung)
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