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GrESt: Befreiung
• Die Befreiung von derGrunderwerbsteuerfür Arbeiterwohnstätten war nicht zu bewilligen, wenn durch die Einreichung des Bauplanes die Absicht manifestiert wurde, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten — (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
(, 0174)