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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 94

Erbe: Verlustvortrag?

Der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger kann einen Verlust, der im Betrieb des Erblassers im Todesjahr entstanden ist, nicht alsVerlustvortraggeltend machen — (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VFGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VWGH-ERKENNTNISSE)
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