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SWK 19, 1. Juli 1994, Seite R 94
Erbe: Verlustvortrag?
• Der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger kann einen Verlust, der im Betrieb des Erblassers im Todesjahr entstanden ist, nicht alsVerlustvortraggeltend machen — (§ 2 EStG 1972), (Abweisung)
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