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Die geplante EU-Anpassung im Bereich der Gebühren und Kapitalverkehrsteuern
Die geplante EU-Anpassung im Bereich der
Gebühren und Kapitalverkehrsteuern
Umsetzung der Richtlinie über die indirekten Steuern
auf die Ansammlung von Kapital
VON DR. ROLAND RIEF UND DR. CLAUS STARINGER
Die Regierungsvorlage zu den EU-Anpassungsgesetzen vom sieht grundlegende Veränderungen des Gebühren- und Kapitalverkehrsteuerrechts vor: Die Wertpapiersteuer und die Gebühren für Dienstverträge, Genossenschaftsverträge sowie für Gesellschaftsverträge entfallen zur Gänze.1) Die Gesellschaftsteuer wird generell auf 1% gesenkt.2) Die Zessionsgebühr für GmbH-Anteile wird aus Vereinfachungsgründen in die Börsenumsatzsteuer aufgenommen. Weiters werden die Stempelgebühren für Versicherungsscheine und für Anmeldungen für Zwecke der amtlichen Handelsstatistik als EU-widrig wegfallen.3)
I. Reform der Gesellschaftsteuer
1. Gesellschaftsteuerpflichtige Tatbestände
Die gesellschaftsteuerrechtlichen Veränderungen dienen der Anpassung an die EG-Richtlinie betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital 69/335/EWG.4) Bedingt durch die Umstellungen wird die Gesellschaftsteuer im Interesse der Übersichtlichkeit neu strukturiert. Die Veräußerung unentgeltlich erworbener eigener Gesellschaftsrechte führt nicht...