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VfGH: Sozialversicherungsbeiträge
• Vergütungszinsenfür zu Unrecht vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge — (§ 69 Abs. 1 ASVG)
In Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung (VfSlg. 12020/1989) hat der VfGH erkannt, daß im Falle der Verpflichtung zur Rückleistung zu Unrecht vereinnahmter Sozialversicherungsbeiträge für die wegen mangelnden Rechtsgrundes der erfolgten Bezahlung zurückzuerstattenden Geldsummen Vergütungszinsen, denen bereicherungsrechtlicher Charakter zukommt, in Höhe der gesetzlichen Zinsen zu leisten sind (vgl. auch 9 Ob A 42/91, Ev. Bl. 138/1991). (Keine Aufhebung des § 69 Abs. 1 ASVG)
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