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Feststellungsbescheid: Adressat
• Wenn eine GmbH & Co. KG in die Komplementär-GmbH eingebracht wurde, müssen Bescheide über dieFeststellungder Einkünfte an die Gesellschafter der KG statt an die bereits beendete KG gerichtet werden — (§ 191 BAO), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
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