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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite R 179

Erlös für ein Gebäude

Bei Ermittlung des Erlöses für einGebäudeist der Gesamterlös im Verhältnis der Verkehrswerte auf das Gebäude und die (steuerfreie) Grundfläche aufzuteilen — (§ 4 Abs. 1 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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