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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite R 178
GmbH-Geschäftsführer: Haftung
• DerGeschäftsführereiner GmbH haftet für die Abgabenschulden der GmbH, wenn er nicht den Vorwurf schuldhafter Pflichtverletzung entkräftet — (§ 9 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
(2 Erk., ; 90/14/0126)