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Gewerbesteuermeßbetrag: Zerlegung
• BeiZerlegungdes Gewerbesteuermeßbetrages einer mehrgemeindlichen Betriebsstätte kann nicht schlechterdings das Ausmaß der in den beteiligten Gemeinden gelegenen Grundflächen herangezogen werden, sondern es muß auch die Belastung der Gemeinden berücksichtigt werden — (§ 32 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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