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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite R 177

Steuerrückstand: Nachsicht

DieNachsichteines Steuerrückstandes wegenUnbilligkeitist nicht deshalb gerechtfertigt, weil Nachteile für den Steuerpflichtigen aufgetreten sind, die alle Wirtschaftstreibenden in ähnlicher Lage treffen, und Geschäftsvorfälle, die dem Bereich des allgemeinen Unternehmerwagnisses zuzuordnen sind — (§ 236 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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