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SWK 35, 10. Dezember 1994, Seite A 751

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung eines Nachlasses gemäß § 3 StartwohnungsförderungsAbwicklungsgesetz

Einkommensteuerrechtliche Beurteilung eines Nachlasses gemäß § 3

Startwohnungsförderungs-Abwicklungsgesetz (§ 15 EStG)

(BMF) — Der Erlaß einer Verbindlichkeit führt im außerbetrieblichen Bereich mangels Erfassung der Vermögenssphäre grundsätzlich zu keinen Einnahmen. Eine andere Betrachtung ist nur dann geboten, wenn ein Schulderlaß als Leistungsentgelt im Rahmen einer steuerlich beachtlichen Einkunftsquelle qualifiziert und damit als geldwerter Vorteil im Sinne des § 15 Abs. 1 EStG betrachtet werden muß.

Da bei Inanspruchnahme der im § 2 Startwohnungsförderungs-Abwicklungsgesetz, BGBl. Nr. 14/1992, vorgesehenen Rückzahlungsbegünstigung, die aus der Objektförderung des Startwohnungsgesetzes resultierenden Auflagen, die die Zurverfügungstellung von Wohnraum durch Vermietung zur Zielsetzung haben, erlöschen, kann ein Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung einer Startwohnung nicht hergestellt werden. Der Nachlaß der Darlehensschuld ist somit nicht einkommensteuerbar. (

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