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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite T 28

Anrechnung ausländischer Steuern

(SWK) — Die Anrechnung ausländischer Steuern ist mit dem Anrechnungshöchstbetrag beschränkt. In der Praxis führt dies häufig zu Problemen: In vielen Fällen kann die ausländische Steuer in Österreich nicht »verwertet« werden, obwohl aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens die Verpflichtung zur Anrechnung besteht. Die Überlegungen zu einem »DBA-Durchführungsgesetz« haben die Diskussion zu diesem Thema wieder belebt (vgl. Loukota, SWI 1/1994).

In einem Beitrag in der Mai-Ausgabe der SWI hat MMag. Josef Schuch, Vertragsassistent am Institut für Finanzrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, die Rechtslage in anderen Staaten untersucht. In seinem Beitrag legt er dar, daß zahlreiche Rechtsordnungen die Verwertung ausländischer Steuern auch dann zulassen, wenn sie den Anrechnungshöchstbetrag übersteigen. Die Ausführungen Schuchs sind für die Praxis von Bedeutung, da sie grenzüberschreitende Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Sie werden aber auch die weitere Diskussion zu Reformmaßnahmen in Österreich beeinflussen, da die ausländischen Regelungen Vorbild für den österreichischen Gesetzgeber sein können.

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