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Einbringung eines überschuldeten Betriebes
•Die
Einbringungeines tatsächlich — nicht nur buchmäßig — überschuldeten Betriebes im Rahmen des Art. I StruktVG ist im Hinblick auf das Verbot der Unterpari-Emission nicht zulässig — (§ 6 Abs. 1 GmbHG), (Abweisung in diesem Punkt)
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