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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 71
GmbH-Anteile: Abtretung
•Die Abtretung von
GmbH-Anteilenunterliegt der Rechtsgeschäftsgebühr auch dann, wenn die Abtretung in einer gerichtlich protokollierten Niederschrift festgehalten wird — (§ 33 TP 21 Abs. 2 GebG), (Abweisung)
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