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Kanalherstellung Salzburg
•Der Beitrag zur Herstellung eines
Hauptkanalesist auf die Eigentümer der Grundstücke, die einen Bauplatz bilden, nach
Billigkeitaufzuteilen — (§ 1 Abs. 2 Szbg. Anliegerleistungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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