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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 70
Kanalherstellung Salzburg
•Der Beitrag für die Herstellung eines
Hauptkanalesin Salzburg ist auch zu entrichten, wenn ein Grundstück, das schon früher an einen Hauptkanal angeschlossen war, zum Bauplatz erklärt wird — (§ 11 Szbg. Anliegerleistungsgesetz), (Abweisung)
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