Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 70

Aufschließungsbeitrag Graz

•In Graz kann ein

Aufschließungsbeitragvorgeschrieben werden, wenn eine Widmungsbewilligung für ein schon bebautes Grundstück erteilt wird, für das bisher weder eine Widmungsbewilligung noch eine Baubewilligung vorlag — (§ 6 a Stmk. BauO alte Fassung), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...