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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite R 70
Aufschließungsbeitrag Graz
•In Graz kann ein
Aufschließungsbeitragvorgeschrieben werden, wenn eine Widmungsbewilligung für ein schon bebautes Grundstück erteilt wird, für das bisher weder eine Widmungsbewilligung noch eine Baubewilligung vorlag — (§ 6 a Stmk. BauO alte Fassung), (Abweisung)
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