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Vergnügungssteuer Wien
•Bei
Spielapparatender Type TV Lucky Lady Liner ist das Ergebnis vorwiegend vom Zufall abhängig; in Wien ist die Vergnügungssteuer für solche Apparate mit 14.000 S je Apparat und begonnenem Kalendermonat vorzuschreiben — (§ 6 Abs. 4 Wr. Vergnügungssteuergesetz)
(2 Erk. ; , 92/17/0296)