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Verletzung der Entscheidungspflicht
•VwGH-Beschwerde wegen
Verletzung der Entscheidungspflichtkann erst erhoben werden, wenn die oberste Behörde, die im Verwaltungsverfahren angerufen werden konnte, nicht binnen sechs Monaten in der Sache entschieden hat — (§ 132 B-VG), (Zurückweisung)
(, 0168)