zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1994, Seite E 33

Gebühren

Gebühren

Leasingvertrag (§ 33 TP 5 GebG)

Wird in einem Leasingvertrag vereinbart, daß der Leasingnehmer für den Vollkaskoschutz des geleasten KFZ zu sorgen hat, dann unterliegt die Kaskoversicherung ebenfalls der Rechtsgebühr ().

Pachtvertrag (§ 33 TP 5 GebG)

Ein Pachtvertrag wird nur auf ein Jahr abgeschlossen. Darin ist festgehalten, daß für den Fall, daß das Pachtverhältnis nach Ablauf dieser Jahresfrist fortgesetzt werde, es sich um jeweils ein weiteres Jahr verlängert. Die Behörde ging von einer stillschweigenden Verlängerung aus und setzte die Gebühr vom vierfachen Jahreswert fest (bestimmte Vertragsdauer von 1 Jahr und anschließend unbestimmte Vertragsdauer). Der S. E 34VwGH ging bei der Gebührenbemessung nur vom einfachen Wert aus, weil eine weitere Fortsetzung des Pachtverhältnisses von einer neuerlichen Willenseinigung abhängt ().

Daten werden geladen...