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Einbringung in inländische Schwestergesellschaft
(BMF) — Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, daß die Einbringung von Vermögen durch eine inländische Kapitalgesellschaft in eine inländische Schwestergesellschaft zu keinem Aufwertungszwang i. S. des § 16 Abs. 2 UmgrStG führt (vgl. ho. Erledigung vom , SWK-Heft 7/1993, Seite A 172), daß m. a. W. das Halten aller Anteile in ausländischer Hand keinen Anlaß für eine Aufwertungsbesteuerung darstellt. (