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SWK 16, 1. Juni 1994, Seite A 371

Steuerrechtliche Behandlung von übernationalen Verschmelzungen

(BMF) — Zur steuerlichen Behandlung ist festzustellen, daß eine übernationale Verschmelzung dann unter Art. I UmgrStG fallen wird, wenn das österreichische Gesellschaftsrecht eine solche Verschmelzung regelt. Derzeit fallen übernationale Umgründungen nur insoweit unter das Umgründungssteuergesetz, als eine verschmelzende Umwandlung einer österreichischen Kapitalgesellschaft auf ihre ausländische Mutterkapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt (Art. II UmgrStG) oder in- oder ausländisches Vermögen i. S. d. § 12 Abs. 2 UmgrStG von in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften in in- oder ausländische Kapitalgesellschaften eingebracht wird (Art. III UmgrStG). (

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