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Fachkongreß: Mischprogramm
•Die Aufwendungen für
Reisenzu Fachkongressen und »Workshops« im Ausland sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben, wenn ein
Mischprogrammgeboten wird und der Zeitanteil für die allgemeinen Programmteile das übliche Freizeitausmaß zwischen der laufenden Berufsausübung überschritten hat — (§ 4 Abs. 4 EStG 1972), (Abweisung)
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