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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 66

Treu und Glauben

•Aus dem Grundsatz von

Treu und Glaubenläßt sich kein Vertrauen auf das Beibehalten der von der Abgabenbehörde geübten (unrichtigen) Vorgangsweise ableiten — (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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