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SWK 15, 20. Mai 1994, Seite R 65

Rücklage von nichtentnommenen Gewinn

•Eine steuerfrei gebildete

Rücklage vom nichtentnommenen Gewinnwar nachzuversteuern, wenn der Steuerpflichtige begünstigungsschädliche Privatentnahmen durch spätere Einlagen aus Privatkrediten wieder ausgeglichen hat — (§ 11 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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