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Ererbtes Gebäude: fiktive Anschaffungskosten
•Die
fiktiven Anschaffungskosteneines ererbten Gebäudes können nicht unter Heranziehung eines einzigen Vergleichsobjektes geschätzt werden — (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. b EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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